§ 1 - Zweck des Clubs
§ 2 - Name und Sitz des Clubs, Geschäftsjahr und Gerichtsstand
§ 3 - Mitgliedschaft
§ 4 - Beginn und Ende der Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme in den Club muss schriftlich und kann vorab mündlich beantragt werden.
2. Die Mitgliedschaft endet: a) Durch Austritt b) Durch Ausschluss c) Durch Tod
3. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
4. Der Ausschluss erfolgt:
a) bei groben und wiederholten Verstoßes gegen die Satzung
oder gegen die Interessen des Clubs.
b) wegen unehrenhaften Verstoßes innerhalb des Clublebens.
c) wegen groben unkameradschaftlichen Verhaltens
5. über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
6. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche.
Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.
§ 5 - Jahresbeitrag
§ 7 - Mitgliederversammlung
§ 8 - Der Vorstand
Dem 1. Vorsitzenden |
Dem 2. Vorsitzenden |
Dem Schriftführer |
Dem Kassenwart |
Dem Festausschussvorsitzenden |
Dem Hauptzuchtwart |
Der Vorstand (1. und 2. Vorsitzender) vertritt den Club gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.Jeder der beiden Vorsitzenden ist einzelbefugt und ist gerichtlich und außergerichtlich bevollmächtigt den Verein zu vertreten.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 4 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit ist eine neue Sitzung einzuberufen. Diese ist darin ohne Rücksicht auf die erschienenen Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
Der Hauptzuchtwart ist verantwortlich für die Hundezucht in allen Belangen.
§ 9 - Aufgabe der Mitgliederversammlung
Die Wahl des Vorstandes und der weiteren Mitglieder des Clubs.
Die Wahl der Kassenprüfer auf die Dauer von 2 Jahren. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Clubkasse und die Buchführungjederzeit zu überprüfen. Über die Überprüfung und Buchführung haben Sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten
Die Entgegennahme des Jahres-Kassenberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer und Erteilung von Entlastungen
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen Ihr vom Vorstand übertragenen Aufgaben, sowie die nach der Satzung übertragenen Angelegenheiten
§ 10 - Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende, bei seiner
Verhinderung, der 2. Vorsitzende.
2. Bei Verhinderung Beider, ein vom ersten Vorsitzenden bestimmter Stellvertreter.
3. Die Mitgliederversammlung fasst Ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit,
es sei denn, Gesetz und Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor.
4. Eine Vertretung der Stimmabgabe ist nicht möglich.
5. Die Beschlussfassung erfolgt durch Zuruf, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen
oder die Satzung dem entgegensteht.
6. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in getrennten Wahlvorgängen. Nacheinander werden in
jeweils einem Wahlgang gewählt:
a) der 1. Vorsitzende
b) der 2. Vorsitzende
c) der Schriftführer
d) der Kassenwart
e) der Festausschußvorsitzende
f) Beisitzer
7. Die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen.
8. Auf Antrag eines Mitgliedes muss geheim abgestimmt werden.
9. Über die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift angefertigt.
§ 11 - Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung, in der Tagesordnung bekannt zu geben.
Ein Beschluss der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von Drei Viertel (3/4) der anwesenden Mitglieder.
§ 12 - Vermögen
Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Clubs, werden ausschließlich zur Erreichung des Clubzweckes verwendet.
Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind, oder durch nicht gerechtfertigte Vergütungen begünstigt werden.
§ 13 - Clubauflösung
Die Auflösung des Clubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei Drei Viertel (3/4) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.
Die Mitgliedersammlung ernennt zur Abwicklung der Auflösung zwei Liquidatoren.
Das Restvermögen des Vereins, fällt bei dessen Auflösung, oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, an das Tierheim Rastatt, bzw. den Tierschutzverein Rastatt.
Bankverbindung:
Volksbank Baden-Baden/Rastatt e.G. IBAN DE 48 6619 0000 0002 1670 00
BIC: GENODE61KA1
Rastatt, den 14. Dezemberr 2020