Wechsel von Züchtern in einen anderen Verein/Verband
Diese Thematik ist so alt, wie es Vereine gibt! Das Wechseln von Mitgliedern von einem Verein, in den Anderen, ist an sich nichts Neues. Im sportbegeisterten Deutschland ist es gerade im Fussball oft mit negativen Begleitkommentaren zur Thematik auf den Titelseiten der Boulevardzeitungen geworden. Nicht viel anders stellt es sich in der Züchterszene dar. In der Regel bleibt ja ein Hundezüchter zeit seines züchterischen Bemühens bei einem Dachverband, wo er seine Ahnentafeln und Championate ausgestellt bekommt. Voraussetzung sind die Einhaltung der Zuchtordnung, in der ja alle Vorgaben zur Hundezucht verankert sind. Bei Einhaltung dieser Zuchtregeln läuft alles im geordneten Rhythmus, von der Abnahme der Welpen, der Kennzeichnung und Impfung, bis zur Einreichung der gesamten erforderlichen Unterlagen. Ist hier alles komplett zusammen gestellt, steht der Ausstellung der neuen Ahnentafeln nichts im Wege. Der Züchter ist zufrieden, das Zuchtbuchamt ist zufrieden, der 1. Vorsitzende ist mit allem zufrieden. Sollten jedoch irgendwelche Unterlagen (ZTP, tierärztl. Untersuchungen, Gentests, usw.) fehlen, verschiebt sich die Bearbeitung der Wurfmeldung solange nach hinten, bis der Rest nach gereicht wurde. Die Ausreden – wie - wann -warum -sind vielfältig und könnten ein kleines Büchlein füllen. Dabei interessiert es weder das Zuchtbuchamt, warum, weshalb, wie, Hauptsache es wird nach geliefert. Dumm nur, wenn der Züchter, 1. seine Welpen schon verkauft hat und bei Abholung der Welpen die Ahnentafel nicht mitgeben kann, 2. wenn eine ZTP eines Elternteiles fehlt, und diese erst nachgeholt werden muss, weil mal wieder nicht aufgepasst wurde, was so Alles mit einzureichen ist. Dann wird natürlich gleich nach Allem gehauen und geschrien, wer so Alles Schuld ist, nur der Züchter selbst nicht. Interessant auch sind die Ausreden, der Hauptzuchtwart hätte eine Sondergenehmigung für Dies oder Das gegeben, deshalb fehlt Dies oder Das, oder wäre eigentlich bekannt. Nur: Falls es jeh es eine Sondergenehmigung für bestimmte Dinge in der Zucht gibt, wird dies immer schriftlich durch den HZW taxiert, datiert, abgestempelt und unterschrieben. Keinesfalls wird so etwas auf „Zuruf“ mit geteilt oder gerade mal wörtlich genehmigt. Tja und schon haben wir den bösen Buben. Der HZW ist schuld! Dass es dann keine Papiere geben kann, dass man nicht einsichtig ist, führt dann zur Disharmonie und man wechselt halt einfach den Verein! Kleinvereine, die jeden und jedes Aufnehmen, gibt es genug. Kleinvereine die eine laschere Zuchtordnung haben ebenso. In der Sache an und für sich nichts Schlimmes: Der eine Verein ist froh, dass der Züchter, der die Zuchtordnung nicht einhält, weg ist, der andere neue Verein ist froh, neue Mitglieder zu haben. Nur dumm ist, dass der Charakter des Menschen sich nie ändert: Die Problematiken die Züchter in einem Verein haben, kommen nach nur kurzer Zeit beim neuen Verein ebenso an`s Tageslicht! Wenn es nicht gerade die Nichteinhaltung der Zuchtordnung ist, sind es andere Belange die das Vereinsleben stören und den Vereinsablauf in Harmonie stören. Bestes Beispiel erlebten wir auch vor kurzem mit gewissen Hundezüchtern aus der Schweiz: Unser HZW ist der Böse, warum gewechselt wurde, es wurden Fantasiegeschichten erfunden, um den Wechsel glaubhaft zu machen (zu lasche Zuchtordnung, züchterische Betreuung soll gestrafft sein, etc) und um eventuell noch Leute mit sich zu ziehen. Dann wird mit Versprechen, welches Knowhow und Wissen man mitbringt, um im neuen Verein zu klotzen! Nur Dumm, dass auch der neue Verein, mit einer ambitionierten, erfahrenen Vorsitzenden sich nichts vormachen lässt: Wer auch hier die Zuchtordnung nicht einhält, bekommt keine Papiere! Egal welche Ausreden und angeblich (nie) erfolgten Sondergenehmigungen vorhanden sind! Zuchtordnung ist Zuchtordnung! Also wechselt man wieder, nach nicht einmal einem ganzen Jahr und das schneller, als alle zuvor erfolgten Wetten vermuten ließen. Man wird gespannt sein, wie lange die neue züchterische Beziehung anhalten wird. Man wird gespannt sein, welche Ausreden herhalten müssen, um seinen „Anhängern“ dieses neuerliche Wechselspielchen zu erklären. Jetzt ist erst einmal die Vorsitzende des Hundeclubs Schuld, den man nun so schnell verlassen hat. Dabei wäre Alles so einfach: Die Zuchtordnung einhalten!
Zum Thema Zuchttauglichkeit
Es lichtet sich langsam in der Hundevereins – Szene
Die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen geben, wenn auch langsam, Aussicht auf Hoffnung zur Einsicht bei den deutschen Hundezüchtern: Wird allein schon der Sachkenntnisnachweis zur Pflicht zum Züchten, immer mehr durch die örtlichen Behörden überprüft, was ja seltenst von kleinen Hundevereinen angeboten werden kann, so ist auch eine stete Informationspflicht der Vereine an ihre Mitglieder unausweichlich verpflichtend! Denn die Verordnungsflut an die Tierhalter muss stetig informell an Züchter weiter gegeben werden, wenn man nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten möchte! Hierzu reichen natürlich bloße Hundeausstellungen nicht aus, was ja mehrheitlich von deutschen Hundevereinen als alleinige „Vereinsaufgabe“ für seine Mitglieder angesehen wird! Anstatt seine Züchter zu unterstützen, mit Hilfe gut ausgebildeten Funktionären (Zuchtwarten), die auch wirklich Ahnung von der Materie haben, werden immer noch ernannte und nicht geprüfte (nie gezüchtet, weder schriftliche noch praktische Prüfung), dem Vereinsvorstand nahe stehende Personen auf unerfahrene und blauäugige Anfänger losgelassen. Diese wissen noch nicht einmal aus wie viel Zähnen ein Welpen – oder Erwachsenen Hundegebiss besteht, geschweige denn, wie viel Wirbel ein Hund hat! Vom Rassestandard der von ihnen zuchttauglich geschrieben Hunde ganz einfach zu schweigen! Die nun geplanten Gesetzesvorlagen für Hundevereine und ihre Funktionäre geben Grund zum Anlass der Hoffnung, dass es zukünftig Überprüfungen für Funktionärswesen in der Hundezucht geben wird, in der insbesondere Zuchtwarte und Zuchtrichter im Fokus stehen und auf ihre Ausbildung“ und Qualifikation, Rede und Antwort stehen müssen. Geprüft werden sollen zukünftig auch Hundezuchtvereine, die nie Informationsabende, oder ähnlich weiterbildende Maßnahmen zur Wirbeltierzucht anbieten. Hier soll ein weiterer Riegel des Wirbeltierzuchtmissbrauchs vorgeschoben werden und als strafbare Handlung strafrechtlich verfolgt werden. Die URCI e.V. begrüßt solche Maßnahmen und weist auch auf die in der Schweiz bereits erfolgten Gesetzesvorlagen für Züchter und Hundebesitzer, die in Deutschland als Vorbild dienen sollen! Ein Vereinssterben in der Hundeszene wird somit unausweichlich bleiben, sollten alle diese vorgeschlagenen Gesetzesverordnungen durchgesetzt werden, denn wer möchte sich schon einen Eintrag im gesetzlichen Führungszeugnis nachsagen lassen??!! sche Tierschutzgesetz gibt deutliche Vorgaben zum Umgang mit Tieren, vom Verbot, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§1 TierSCHG), bis hin zur Sachkunde des Halters bzw. Betreuers. Mit der Prüfung nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz wird dies nun konsequent ausgedehnt auf diejenigen, die Hunde ausbilden oder die Hundehalter bei der Ausbildung anleiten. Selbsternannte Laien (= „Trainer“ ohne nachweisbare Sachkunde) und/oder Menschen, die tierschutzwidrige Methoden benutzen, sollen durch die Prüfung herausgefiltert werden.
Warum braucht man eigentlich einen Dachverband?
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